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Personalfragebogen Minijob: welche Angaben du brauchst und welche wegfallen

Stand · Rechtsangaben mit Quelle

Kurz beantwortet

Ein Personalfragebogen für Minijobber ist der Erfassungsbogen, mit dem du alle Angaben für Anmeldung, Abgaben und Lohnabrechnung eines Minijobs einholst. Entscheidend sind drei Fragen, die im Standardbogen fehlen oder zu knapp sind: weitere Beschäftigungen, Befreiung von der Rentenversicherung und Art der Krankenversicherung. Kinder entfallen immer, Steuerklasse und Kirchensteuer bei Pauschalsteuer.

Das Wichtigste

  • Die Minijob-Grenze liegt bei 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €) im Monat. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.

    § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV
  • Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

    § 8 Abs. 2 SGB IV
  • Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Wer das nicht will, gibt dir einen schriftlichen Befreiungsantrag.

    § 6 Abs. 1b SGB VI
  • Den Befreiungsantrag meldest du mit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen nach Eingang. Sonst wirkt er später.

    § 6 Abs. 1b Satz 4, Abs. 3 und 4 SGB VI
  • Hast du grob fahrlässig nicht nach weiteren Jobs gefragt, gilt die Versicherungspflicht rückwirkend. Der unterschriebene Bogen ist dein Nachweis.

    § 8 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB IV

Was bei Minijob gilt

  1. Alle Beschäftigungen offenlegen lassen

    Mehrere Minijobs zählen zusammen. Liegen sie gemeinsam über 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €), sind alle versicherungspflichtig. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der erste Minijob frei, jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

    § 8 Abs. 2 SGB IV
  2. Rentenversicherung: Pflicht, aber abwählbar

    Minijobber zahlen einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung und erwerben dafür volle Ansprüche. Wer befreit werden will, gibt dir einen schriftlichen Antrag. Der gilt für die ganze Beschäftigung und bei mehreren Minijobs für alle.

    § 6 Abs. 1b SGB VI
  3. Befreiung binnen sechs Wochen melden

    Trag ein, wann der Antrag bei dir eingegangen ist. Meldest du ihn mit der nächsten Abrechnung, spätestens nach sechs Wochen, wirkt die Befreiung ab Beginn dieses Monats. Bist du später dran, zahlt der Minijobber länger seinen Eigenanteil.

    § 6 Abs. 1b Satz 4, Abs. 3 und 4 SGB VI
  4. Krankenkasse und Versicherungsart erfragen

    Im Minijob ist man in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlst du trotzdem, aber nur für gesetzlich Versicherte. Deshalb fragt der Bogen nach Krankenkasse und Versicherungsart, nicht nach Kindern.

    § 7 Abs. 1 SGB V, § 249b SGB V, § 20 Abs. 1 SGB XI
  5. Steuer-ID gehört in die Meldung

    Auch bei Pauschalsteuer brauchst du die Steuer-ID. Sie steht zusammen mit deiner Steuernummer und der Art der Besteuerung in jeder Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale.

    § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 lit. f und Abs. 9 SGB IV

Zusätzliche Fragen im Bogen

  • Derzeitiger Status (Schüler, Studentin, Rentner, Arbeitnehmerin …)
  • Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber
  • Weitere Minijobs und ihr Verdienst zusammen
  • Rentenversicherung: versichert bleiben, Befreiung beantragen oder Altersvollrente
  • Für dich: Pauschsteuer oder ELStAM
  • Für dich: Datum, an dem der Befreiungsantrag eingegangen ist

Häufige Fehler

  • Nur nach einem Hauptjob gefragt, nicht nach weiteren Minijobs. Zwei Minijobs zusammen über der Grenze machen beide versicherungspflichtig.
  • Befreiungsantrag in die Schublade gelegt. Ohne Meldung binnen sechs Wochen wirkt die Befreiung erst später, der Minijobber zahlt bis dahin seinen Eigenanteil.
  • Kein Eingangsdatum notiert. Bei einer Betriebsprüfung lässt sich dann nicht zeigen, dass die Frist eingehalten wurde.
  • Befreiung bei Rentnern mit Altersvollrente beantragt. Nach der Regelaltersgrenze sind sie ohnehin versicherungsfrei, ein Antrag ist überflüssig.
  • Steuer-ID weggelassen, weil pauschal versteuert wird. Die Meldung an die Minijob-Zentrale braucht sie trotzdem. Einen Tippfehler findest du vorher mit Steuer-ID prüfen.
  • Bogen beim Jobwechsel nicht erneuert. Fängt der Minijobber woanders an, muss er dir das melden. Die Erklärung über der Unterschrift verpflichtet dazu.

Vorlage für Minijob

Was im Minijob-Bogen anders ist

Person, Anschrift, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Ausbildung und Bankverbindung bleiben wie im Standardbogen. Drei Felder fallen weg, ein eigener Teil „Minijob“ kommt dazu.

Standardbogen und Minijob-Bogen im Vergleich
FeldIm Minijob-BogenWarum
Kinder mit Geburtsdatumentfälltkeine Pflegeversicherung im Minijob, also kein Kinderzuschlag
Haupt- oder Nebenbeschäftigungersetztbei Pauschsteuer zählt die Zusammenrechnung, nicht die Steuerklasse
Weitere Beschäftigungersetztgetrennt nach Hauptjob und weiteren Minijobs, mit Betrag
Status (Schüler, Rentnerin …)neuRentner mit Altersvollrente sind rentenversicherungsfrei
Rentenversicherungneuversichert bleiben oder Befreiung beantragen
Krankenkasse, gesetzlich/privatbleibtPauschalbeitrag nur für gesetzlich Versicherte

Weitere Beschäftigungen: die wichtigste Frage

Ob ein Job ein Minijob bleibt, hängt nicht nur an deinem Lohn, sondern an allem, was die Person sonst noch arbeitet. Das weißt nur sie. Darum fragt der Bogen getrennt nach einem Hauptjob und nach weiteren Minijobs und lässt sich den Verdienst nennen.

Was die Antworten bedeuten (Grenze 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €))
SituationFolge für deinen Job
Nur dein Minijobbleibt Minijob, solange er regelmäßig unter der Grenze liegt
Hauptjob plus dein Minijob als einzigerbleibt Minijob
Hauptjob plus schon ein anderer Minijobdein Job wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung
Zwei Minijobs, zusammen unter der Grenzebeide bleiben Minijobs
Zwei Minijobs, zusammen über der Grenzebeide werden versicherungspflichtig
Minijob plus kurzfristige Beschäftigungwerden nicht zusammengerechnet

Rentenversicherung und Befreiungsantrag

Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 15 % vom Lohn, die Person den Rest bis zum vollen Beitragssatz und erwirbt dafür volle Ansprüche in der Rentenversicherung. Wer den Eigenanteil sparen will, beantragt die Befreiung. So läuft das:

  1. Die Person entscheidet sich und kreuzt im Bogen „Befreiung beantragen“ an.
  2. Sie füllt den Befreiungsantrag der Minijob-Zentrale aus und gibt ihn dir, nicht der Rentenversicherung.
  3. Du trägst das Eingangsdatum ein. Ab da laufen sechs Wochen.
  4. Du meldest die Befreiung mit der nächsten Abrechnung an die Minijob-Zentrale. Dein Steuerberater erledigt das, wenn er den Antrag rechtzeitig hat.
  5. Widerspricht die Minijob-Zentrale nicht binnen eines Monats, gilt die Befreiung ab dem Monat, in dem der Antrag bei dir einging.
  6. Den Antrag legst du zu den Entgeltunterlagen. Er bleibt dort, solange die Beschäftigung läuft, und danach bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist.

Keine Befreiung möglich ist bei Azubis, im Freiwilligendienst und bei stufenweiser Wiedereingliederung (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Wer nach der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht, ist ohnehin versicherungsfrei. Dafür gibt es im Bogen eine eigene Antwort.

Steuer und Abgaben für dich als Arbeitgeber

Meist versteuerst du den Minijob pauschal über die Minijob-Zentrale. Dann brauchst du keine Steuerklasse. Die Steuer-ID trotzdem, weil sie in jede Meldung gehört. Für 2027 ändern sich die Sätze:

Pauschalabgaben im gewerblichen Minijob
Abgabe2026ab 1. Januar 2027Grundlage und Stand
Rentenversicherung15 %15 %§ 172 Abs. 3 SGB VI, unverändert
Krankenversicherung (nur gesetzlich Versicherte)13 %voraussichtlich 17,5 %§ 249b SGB V, Änderung verkündet am 29.07.2026
Pauschsteuer2 %geplant 5 %§ 40a Abs. 2 EStG, Regierungsentwurf vom 02.09.2026, nicht beschlossen

Dazu kommen Umlagen und der Beitrag zur Unfallversicherung. Die genauen Beträge rechnet dein Steuerberater oder das Lohnprogramm. Wir aktualisieren die Tabelle, sobald die Sätze für 2027 feststehen.

Minijob im Privathaushalt

Putzhilfe, Gartenhilfe oder Babysitter, die ein privater Haushalt selbst beschäftigt, sind ein Minijob im Privathaushalt. Voraussetzung: Die Arbeit erledigen sonst gewöhnlich Haushaltsmitglieder. Arbeitet die Kraft für deine Firma, ist es ein gewerblicher Minijob, auch wenn sie bei dir zu Hause putzt.

Im Haushalt meldest du nicht über ein Lohnprogramm, sondern mit dem Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale. Die Abgaben sind niedriger, zur Rentenversicherung zahlst du 5 % statt 15 %. Einen eigenen Personalfragebogen schreibt dafür niemand vor. Die Fragen nach weiteren Arbeitgebern, Steuer-ID und Rentenversicherung brauchst du für den Haushaltsscheck aber genauso. Der Minijob-Bogen deckt sie ab.

Verdienstgrenze 2026 und 2027

Die Grenze liegt bei 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €) im Monat, im Jahr bei 7.236 € (ab 1. Januar 2027: 7.596 €). Sie folgt dem Mindestlohn: zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, aufgerundet. Bis zu zwei Monate im Jahr darf die Grenze unvorhersehbar überschritten werden, etwa bei einer Krankheitsvertretung. Die PDF-Vorlage nennt beide Werte und gilt damit schon für 2027.

Häufige Fragen

Was muss ich als Arbeitgeber beim Minijob beachten?

Lass dir vor dem ersten Arbeitstag den Bogen mit allen weiteren Beschäftigungen und der Entscheidung zur Rentenversicherung geben. Melde den Minijob bei der Minijob-Zentrale an, zahle die Pauschalabgaben und halte die Verdienstgrenze ein. Einen Befreiungsantrag meldest du binnen sechs Wochen. Bogen und Antrag gehören zu den Entgeltunterlagen.

Muss ein Minijob angemeldet werden?

Ja, jeder Minijob wird bei der Minijob-Zentrale angemeldet, auch wenn die Person von der Rentenversicherung befreit ist. In der Meldung stehen Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, deine Steuernummer und die Art der Besteuerung. In Branchen mit Sofortmeldepflicht, etwa Gastronomie oder Bau, kommt spätestens bei Arbeitsbeginn eine Sofortmeldung dazu.

Muss ein Minijobber Rentenversicherung zahlen?

Ja, Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und zahlen den Unterschied zwischen deinen 15 % und dem vollen Beitragssatz. Auf Antrag werden sie befreit, dann bleibt es bei deinem Anteil. Rentner mit Altersvollrente nach der Regelaltersgrenze sind von sich aus versicherungsfrei und brauchen keinen Antrag.

Muss mir mein Minijobber andere Jobs nennen?

Ja. Nur die Person weiß, ob sie einen Hauptjob oder weitere Minijobs hat, und davon hängt ab, ob dein Job versicherungsfrei bleibt. Der Bogen fragt deshalb danach, und mit der Unterschrift verpflichtet sie sich, Änderungen sofort mitzuteilen. Fragst du nicht, trägst du bei einer Nachzahlung das Risiko.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Im gewerblichen Minijob 2026: 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte und meist 2 % Pauschsteuer. Dazu Umlagen und Unfallversicherung. Ab 2027 steigt der Krankenversicherungsbeitrag voraussichtlich auf 17,5 %, die Pauschsteuer soll auf 5 % steigen. Die Pauschsteuer ist noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026).

Gilt der Minijob-Bogen auch ab dem 1. Januar 2027?

Ja. Die Vorlage nennt die Grenze von 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €), die Felder bleiben gleich. Für Minijobber, die schon bei dir arbeiten, brauchst du zum Jahreswechsel keinen neuen Bogen. Prüf nur, ob der Lohn nach der Mindestlohnerhöhung noch unter der Grenze liegt.

Was gilt bei Minijob und kurzfristiger Beschäftigung gleichzeitig?

Die beiden werden nicht zusammengerechnet. Ein Minijob zählt nur mit anderen Minijobs zusammen, eine kurzfristige Beschäftigung nur mit anderen kurzfristigen im selben Kalenderjahr. Hat jemand neben deinem Minijob einen Ferienjob, bleibt dein Minijob davon unberührt. Für den Ferienjob gilt aber die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen.

Brauche ich den Bogen auch für eine Haushaltshilfe?

Vorgeschrieben ist er nicht, im Privathaushalt meldest du mit dem Haushaltsscheck. Der verlangt aber dieselben Angaben: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, ob es weitere Arbeitgeber gibt, und die Entscheidung zur Rentenversicherung. Mit dem Minijob-Bogen hast du alles beisammen, bevor du den Scheck ausfüllst.

Quellen

  1. 01§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  2. 02§ 8 Abs. 1b SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  3. 03§ 8 Abs. 2 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  4. 04§ 8 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  5. 05§ 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  6. 06§ 6 Abs. 1b SGB VI · geprüft am 20.10.2026
  7. 07§ 6 Abs. 1b Satz 4, Abs. 3 und 4 SGB VI · geprüft am 20.10.2026
  8. 08§ 168 Abs. 1 Nr. 1b und 1c, § 172 Abs. 3 und 3a SGB VI · geprüft am 20.10.2026
  9. 09§ 5 Abs. 4 Nr. 1, § 172 Abs. 3 SGB VI · geprüft am 20.10.2026
  10. 10Empfehlung der Alterssicherungskommission (kein Gesetz) · geprüft am 20.10.2026
  11. 11§ 7 Abs. 1 SGB V, § 249b SGB V, § 20 Abs. 1 SGB XI · geprüft am 20.10.2026
  12. 12§ 249b SGB V · geprüft am 20.10.2026
  13. 13§ 40a Abs. 2 EStG · geprüft am 20.10.2026
  14. 14§ 40a Abs. 2 EStG (Entwurf) · geprüft am 20.10.2026
  15. 15§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 lit. f und Abs. 9 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  16. 16§ 8a SGB IV, § 28a Abs. 7 und 8 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  17. 17§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  18. 18§ 28a Abs. 4 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  19. 19§ 55 Abs. 3 SGB XI · geprüft am 20.10.2026
  20. 20§ 28f Abs. 1 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
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