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Minijob 2027: Verdienstgrenze 633 € und was du als Arbeitgeber jetzt tun musst

Stand · Rechtsangaben mit Quelle

Kurz beantwortet

Die Minijob-Verdienstgrenze ist der Betrag, den eine geringfügig beschäftigte Person regelmäßig im Monat höchstens verdienen darf. Sie liegt bei 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €), im Jahr bei 7.236 € (ab 1. Januar 2027: 7.596 €). Die Grenze folgt automatisch dem Mindestlohn. Prüfe deshalb vor dem Jahreswechsel Stundenlohn, Stunden und feste Monatsbeträge.

Das Wichtigste

  • Ab 1. Januar 2027 darf ein Minijob regelmäßig 633 € im Monat einbringen, vorher 603 €.

    § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV
  • Der Mindestlohn steigt zum selben Tag von 13,90 € auf 14,60 €. Wer Stundenlohn und Stunden nicht anpasst, zahlt zu wenig oder rutscht über die Grenze.

    § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
  • Höchstens zwei Monate in zwölf darf der Verdienst unvorhersehbar über der Grenze liegen, und dann nur bis 1.266 €.

    § 8 Abs. 1b SGB IV
  • Wer regelmäßig mehr als 633 € verdient, ist ab 1. Januar 2027 im Übergangsbereich (Midijob) und voll versicherungspflichtig.

    § 20 Abs. 2 SGB IV
  • Die Pauschsteuer von 2 % soll laut Regierungsentwurf auf 5 % steigen. Beschlossen ist das noch nicht.

    § 40a Abs. 2 EStG

Minijob-Grenze 2026 und 2027 im Vergleich

Ab 1. Januar 2027 beträgt die Minijob-Grenze 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr, weil der Mindestlohn am selben Tag von 13,90 € auf 14,60 € steigt. Für dich als Arbeitgeber heißt das: 30 € mehr Spielraum beim Entgelt, aber keine zusätzliche Stunde. Beide Werte wachsen im gleichen Verhältnis.

Werte 2026 und ab 1. Januar 2027
2026ab 2027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Minijob-Grenze im Jahr7.236 €7.596 €
Max. Stunden zum Mindestlohn43,3843,35
Übergangsbereich (Midijob)603,01 € bis 2.000 €633,01 € bis 2.000 €

Warum die Grenze steigt

Seit Oktober 2022 hängt die Minijob-Grenze am Mindestlohn. § 8 Abs. 1a SGB IV gibt die Formel vor: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Für 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €. Für 2026 ergab dieselbe Rechnung 602,33 €, aufgerundet 603 €.

Das Bundesarbeitsministerium macht den Betrag im Bundesanzeiger bekannt. Einen eigenen Beschluss über die Minijob-Grenze braucht es nicht mehr. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze am selben Tag.

Wie viele Stunden ein Minijob erlaubt

Maßgeblich ist das Entgelt, nicht die Arbeitszeit. Die Stunden ergeben sich aus Grenze geteilt durch Stundenlohn. Weil die Grenze aufgerundet wird, schwankt das Ergebnis leicht: 2026 waren es 43,38 Stunden, ab 1. Januar 2027 sind es 43,35.

Rechenbeispiele
Fall2026ab 2027
Mindestlohn, volle Stunden43 h × 13,90 € = 597,70 €43 h × 14,60 € = 627,80 €
Stundenlohn 16 €37 h = 592 €39 h = 624 €
Feste 40 Stunden zum Mindestlohn556 €584 €

Jahresgrenze und schwankender Verdienst

Der Monatsverdienst darf schwanken. Entscheidend ist, was du für die nächsten zwölf Monate vorausschauend erwartest: Höchstens 7.596 €, das ist zwölfmal die Monatsgrenze. Im Sommer mehr, im Winter weniger ist also in Ordnung, solange die Summe stimmt und du das vor Beginn so einschätzt.

Davon zu unterscheiden ist das gelegentliche, unvorhersehbare Überschreiten nach § 8 Abs. 1b SGB IV, etwa wenn jemand kurzfristig eine kranke Kollegin vertritt. Das ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, jeweils bis zum Doppelten der Grenze. Ab 1. Januar 2027 heißt das: bis 1.266 € in einem solchen Monat. Planbare Mehrarbeit wie das Weihnachtsgeschäft zählt nicht dazu, die gehört in die Jahresprognose.

Was du zum Jahreswechsel tun musst

  1. Stundenlohn prüfen. Liegt er unter 14,60 €, hebst du ihn zum 1. Januar 2027 an. Der Mindestlohn gilt ohne Vertragsänderung.
  2. Monatsentgelt neu rechnen. Stunden × neuer Stundenlohn darf regelmäßig 633 € nicht übersteigen. Bei Verträgen mit fester Stundenzahl ist das der häufigste Fehler.
  3. Feste Monatsbeträge anpassen. Steht im Vertrag pauschal 603 €, kannst du auf bis zu 633 € erhöhen oder die Stunden so senken, dass der neue Mindestlohn eingehalten ist.
  4. Jahresprognose erneuern. Schätze das Entgelt für die nächsten zwölf Monate neu und halte die Rechnung schriftlich fest.
  5. Midijob-Übergang entscheiden. Soll jemand mehr arbeiten, liegt das Entgelt ab 633,01 € im Übergangsbereich. Dann meldest du bei der Minijob-Zentrale ab und bei der Krankenkasse an.
  6. Personalfragebogen aktualisieren. Frag weitere Beschäftigungen neu ab. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, und neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur einer frei. Prüfe die Summe gegen die neue Grenze.

Für bestehende Minijobber reicht ein kurzer Abgleich: Hat sich bei weiteren Jobs, Rentenversicherung oder Anschrift etwas geändert? Für neue Minijobber nimmst du den vollständigen Personalfragebogen. Die kostenlose Vorlage fragt weitere Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern ab. Den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gibt dir der Minijobber gesondert. Schneller geht es, wenn der Minijobber den Bogen online ausfüllt und du ihn geprüft zurückbekommst.

Abgaben ab 2027: beschlossen und geplant

Neben der Grenze ändern sich die Pauschalabgaben, die du als Arbeitgeber für gewerbliche Minijobs zahlst. Der Minijobber merkt davon nichts, sein Netto bleibt gleich. Stand dieser Seite ist der 20. Oktober 2026.

  • Krankenversicherung, beschlossen: Der Pauschalbeitrag steigt ab 1. Januar 2027 von 13 % auf den allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag, voraussichtlich 17,5 %. Das Gesetz ist am 29. Juli 2026 verkündet worden. Im Privathaushalt bleibt es bei 5 %.
  • Pauschsteuer, geplant: Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht 5 % statt 2 % vor. Das Kabinett hat ihn am 2. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat noch nicht.

Rechnung bei einem Entgelt von 633 €: Der höhere Krankenversicherungsbeitrag kostet voraussichtlich 28,49 € mehr im Monat. Käme die höhere Pauschsteuer, wären es weitere 18,99 €. Plane beides ein, bis der endgültige Beitragssatz und das Gesetz feststehen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Minijobber 2027 verdienen?

Ab 1. Januar 2027 regelmäßig bis zu 633 € im Monat. Schwankt der Verdienst, zählt der Durchschnitt: Über zwölf Monate dürfen es zusammen höchstens 7.596 € sein. Ein einzelner Monat darf also höher liegen, wenn andere Monate entsprechend niedriger ausfallen und du das vorher so planst.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 im Monat arbeiten?

Zum Mindestlohn von 14,60 € sind es 43,35 Stunden, in vollen Stunden also 43. Zahlst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die Stundenzahl entsprechend: Bei 16 € pro Stunde sind es 39 volle Stunden. Maßgeblich ist immer das Entgelt, nicht die Stunden.

Muss ich den Minijob-Vertrag zum Jahreswechsel ändern?

Wenn darin ein Stundenlohn unter 14,60 € steht, ja, denn der neue Mindestlohn gilt ab 1. Januar 2027 automatisch. Steht ein fester Monatsbetrag von 603 € mit fester Stundenzahl drin, rechne nach: Entweder du senkst die Stunden oder du erhöhst den Betrag bis 633 €.

Was passiert, wenn ein Minijobber regelmäßig mehr als 633 € verdient?

Dann ist es kein Minijob mehr. Bis 2.000 € im Monat liegt die Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) und ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Du meldest die Person bei der Minijob-Zentrale ab und bei ihrer Krankenkasse an. Die Abrechnung läuft dann wie bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten.

Steigt die Pauschsteuer im Minijob 2027 auf 5 Prozent?

Geplant, aber nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Pauschsteuer ab 1. Januar 2027 von 2 % auf 5 % anheben soll. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Steuer trägt der Arbeitgeber, der Minijobber bekommt dadurch nicht weniger ausgezahlt.

Darf ein Minijobber die Verdienstgrenze ausnahmsweise überschreiten?

Ja, wenn es unvorhersehbar ist, etwa bei einer Krankheitsvertretung, und höchstens in zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten vorkommt. In diesen Monaten darf der Verdienst bis zum Doppelten der Grenze steigen, ab 1. Januar 2027 also bis 1.266 €. Geplante Mehrarbeit gilt nicht als unvorhersehbar.

Warum steigt die Minijob-Grenze zusammen mit dem Mindestlohn?

Weil das Gesetz es so festlegt. Die Grenze entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze am selben Tag mit. Eine eigene Entscheidung über die Minijob-Grenze gibt es nicht mehr.

Quellen

  1. 01§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  2. 02§ 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) · geprüft am 20.10.2026
  3. 03§ 8 Abs. 1b SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  4. 04§ 20 Abs. 2 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  5. 05§ 8 Abs. 2 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
  6. 06§ 6 Abs. 1b SGB VI · geprüft am 20.10.2026
  7. 07§ 40a Abs. 2 EStG · geprüft am 20.10.2026
  8. 08§ 249b SGB V · geprüft am 20.10.2026
  9. 09§ 40a Abs. 2 EStG (Entwurf) · geprüft am 20.10.2026
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