Personalfragebogen-Vorlage 2026/2027: PDF und Word, kostenlos
Stand · Rechtsangaben mit Quelle
Keine Variante wählen.Der digitale Bogen passt sich an.
Minijob, Werkstudent, Azubi oder Bau: Der Bogen fragt automatisch nur, was für die Stelle zählt. Die neue Person füllt ihn am Handy aus, du bekommst das fertige PDF.
Kostenlos für bis zu 5 Bögen pro Betriebsnummer und Jahr. Die PDF-Vorlage ohne E-Mail-Adresse.
| Punkt | PDF-Vorlage | Digitaler Bogen |
|---|---|---|
| Fassung | FassungDu suchst die passende Variante selbst aus. | Passt sich an Minijob, Werkstudent, Azubi und Branche an. |
| Nummern | NummernZahlendreher fallen erst beim Steuerberater auf. | Tippfehler in Steuer-ID, SV-Nummer und IBAN fallen sofort auf. |
| Vollständig | VollständigLeere Felder merkst du, wenn es zu spät ist. | Pflichtangaben werden abgefragt, nichts fehlt. |
| Weg | WegDrucken, ausfüllen, abfotografieren, abtippen. | Link per WhatsApp, Unterschrift am Handy, PDF an den Steuerberater. |
Kurz beantwortet
Die Persobo-Vorlage ist ein Personalfragebogen, auch Personalbogen genannt, mit allen Angaben für Lohnabrechnung, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Es gibt sie als ausfüllbares PDF, Druckfassung und Word-Datei, zusätzlich in 13 Fassungen für Beschäftigungsarten wie Minijob oder Azubi und für Branchen wie Bau oder Gastronomie. Die Fassung 2026/2027 gilt auch ab 1. Januar 2027. Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse.
Das Wichtigste
Die Vorlage deckt die Angaben aus § 8 Abs. 1 BVV und die Mitteilungspflichten aus § 39e Abs. 4 EStG ab.
§ 8 Abs. 1 BVVDer Datenschutzhinweis im Bogen nennt Zweck und Rechtsgrundlage, wie es Art. 13 DSGVO bei der Erhebung verlangt.
Art. 13 DSGVONach Gesundheit, Glauben oder Gewerkschaft fragt die Vorlage nicht. Steuerklasse und Kirchensteuermerkmal kommen über ELStAM und stehen deshalb nicht drin.
Art. 9 DSGVO
Varianten nach Beschäftigungsart und Branche
Der Standardbogen passt für jede Anstellung. Acht Fassungen für Beschäftigungsarten ergänzen die Fragen, die dort zählen, etwa weitere Minijobs und die Befreiung von der Rentenversicherung, Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr oder die Immatrikulation. Vier Branchenfassungen haben Sofortmeldung und Ausweispflicht im Bogen, die Fassung für die Landwirtschaft die Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen für Saisonkräfte. Jede Fassung gibt es als ausfüllbares PDF, als Druckfassung und als Word-Datei.
Standard
Voll- und Teilzeit, jede Beschäftigungsart
Der Grundbogen mit allen Angaben für Anmeldung, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Passt für jede Anstellung.
Digital automatisch richtig:der Online-Bogen stellt die passenden Fragen von selbst. Online ausfüllen lassen
Minijob
mit Werten ab 1. Januar 2027Geringfügig Beschäftigte
Fragt nach Hauptbeschäftigung und weiteren Minijobs, damit du die Grenze von 603 € (ab 1. Januar 2027: 633 €) im Monat prüfen kannst, nach der Befreiung von der Rentenversicherung und im Arbeitgeber-Teil nach Pauschsteuer oder ELStAM.
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Weitere Fassungen (12)Kurzfristig, Werkstudent, Azubi, Praktikum, Midijob, Rentner, Ferienjob und vier Branchen
Nach Beschäftigungsart
Mit den Zusatzfragen, die für diese Art der Anstellung zählen.
Kurzfristige Beschäftigung
Saison- und Aushilfskräfte, höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage
Fragt nach Zeitraum, allen Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr und dem aktuellen Status, damit du die 70-Tage-Grenze und die Berufsmäßigkeit belegen kannst.
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Werkstudent
Studierende neben dem Studium
Fragt nach Hochschule, Studiengang, Immatrikulation und voraussichtlichem Studienende, denn das Werkstudentenprivileg gilt nur mit gültiger Immatrikulation.
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Auszubildende
Ausbildungsverhältnisse
Mit Ausbildungsberuf, Beginn, Ende und Vergütung. Bei höchstens 325 € im Monat zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherung allein.
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Praktikum
Pflicht- und freiwillige Praktika
Fragt, ob das Praktikum von Schul-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Davon hängen Sozialversicherung und Mindestlohn ab.
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Midijob
mit Werten ab 1. Januar 2027Verdienst im Übergangsbereich
Fragt nach allen weiteren Beschäftigungen mit Verdienst, weil sie für den Übergangsbereich von 603,01 € (ab 1. Januar 2027: 633,01 €) bis 2.000 € zusammenzählen.
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Rentner
Beschäftigte mit Rente oder ab der Regelaltersgrenze
Fragt nach Rentenart und Rentenbeginn; ob die Regelaltersgrenze erreicht ist, ergibt sich aus dem Geburtsdatum. Davon hängen Beiträge und die steuerfreie Aktivrente bis 24.000 € im Jahr ab.
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Schüler und Ferienjob
Schülerinnen und Schüler, auch unter 18
Mit Schule, Ferienzeitraum und weiteren Ferienjobs im Jahr, dazu die Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen und der Hinweis auf vier Wochen nach § 5 Abs. 4 JArbSchG.
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Nach Branche
Mit Sofortmeldung, Ausweispflicht und Branchenangaben.
Bau
Baugewerbe mit Sofortmeldung und SOKA-BAU
Mit Sofortmeldung, Ausweis-Hinweis, Arbeitnehmernummer der SOKA-BAU und „im Baugewerbe tätig seit“, das die Sozialkasse für den Urlaubsanspruch braucht.
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Gastronomie
Gaststätten und Beherbergung mit Sofortmeldung
Mit Sofortmeldung, Ausweis-Hinweis und dem Datum der Belehrung nach § 43 IfSG für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten.
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Gebäudereinigung
Reinigungsbetriebe mit Sofortmeldung
Mit Sofortmeldung, Ausweis-Hinweis und dem Einsatzort, damit bei einer Kontrolle im Objekt klar ist, wer wo arbeitet.
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Friseur und Kosmetik
Salons, seit 2026 mit Sofortmeldung
Seit 2026 gilt auch hier die Sofortmeldung. Der Bogen hat Meldedatum, Ausweis-Hinweis und fragt nach Gesellen- oder Meisterbrief.
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Landwirtschaft
Saisonkräfte, bis 15 Wochen oder 90 Arbeitstage
Für Saisonkräfte mit der Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen, allen Vorbeschäftigungen im Jahr und der Absicherung im Krankheitsfall, die du mit der Anmeldung angibst.
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Vorlage per E-Mail, auf Wunsch mit Bescheid bei neuen Werten
Freiwillig. Die Downloads oben gehen weiterhin ohne E-Mail-Adresse. Wenn sich 2027 Werte wie die Minijob-Grenze ändern, sagen wir dir Bescheid, sofern du das unten ankreuzt.
Was in der Vorlage steht
Sieben Teile auf zwei A4-Seiten: Person, Aufenthalt, Steuer, Sozialversicherung, Ausbildung, Bankverbindung und der Teil für dich als Arbeitgeber. Dazu Erklärung, Datenschutzhinweis und Unterschrift. Welche Vorschrift hinter welchem Feld steht, steht auf der Seite Personalfragebogen.
Person
füllt die neue Person aus
- Vorname(Pflichtangabe)
- Familienname(Pflichtangabe)
- Geburtsname, falls abweichend
- Wird gebraucht, solange die Versicherungsnummer noch auf diesen Namen läuft.
- Geschlecht(Pflichtangabe)
- männlich · weiblich · divers
- Geburtsdatum(Pflichtangabe)
- Geburtsort(Pflichtangabe)
- Nötig, wenn noch keine Sozialversicherungsnummer vergeben ist.
- Geburtsland
- Staatsangehörigkeit(Pflichtangabe)
- Telefon oder E-Mail (für Rückfragen)
- Straße und Hausnummer(Pflichtangabe)
- PLZ(Pflichtangabe)
- Ort(Pflichtangabe)
Aufenthalt und Arbeitserlaubnis
füllt die neue Person aus
Nur ausfüllen bei einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
- Art des Aufenthaltstitels
- Gültig bis
- Beschäftigung erlaubt bis
Steuer
füllt die neue Person aus
Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmal ruft der Arbeitgeber elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab (ELStAM). Deshalb fragt der Bogen nicht danach.
- Steuerliche Identifikationsnummer(Pflichtangabe)
- Elf Ziffern. Steht auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern und auf jedem Steuerbescheid.
- Diese Stelle ist(Pflichtangabe)
- Hauptbeschäftigung · Nebenbeschäftigung (Steuerklasse VI)
Sozialversicherung
füllt die neue Person aus
- Sozialversicherungsnummer(Pflichtangabe)
- Zwölf Zeichen, steht auf dem Versicherungsnummernachweis (früher Sozialversicherungsausweis). Noch keine? Dann leer lassen.
- Krankenkasse(Pflichtangabe)
- Krankenversicherung(Pflichtangabe)
- gesetzlich · privat
- Weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber(Pflichtangabe)
- Wenn ja: Arbeitgeber und monatlicher Verdienst. Entscheidet über Minijob-Status und Steuerklasse.
- Kinder mit Geburtsdatum
- Alle Kinder unter 25. Sind alle Kinder älter, reicht eines. Senkt oder vermeidet den Zuschlag zur Pflegeversicherung. Für Kinder, die nicht in deinen Steuermerkmalen stehen, etwa Stief- oder Pflegekinder, einen Nachweis beilegen.
Ausbildung
füllt die neue Person aus
§ 28a Abs. 3 SGB IV, Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit
Beide Abschlüsse stecken im Tätigkeitsschlüssel, der mit jeder Meldung übermittelt wird.
- Höchster Schulabschluss(Pflichtangabe)
- ohne Schulabschluss · Haupt-/Volksschulabschluss · Mittlere Reife oder gleichwertig · Abitur/Fachabitur
- Höchster beruflicher Abschluss(Pflichtangabe)
- ohne beruflichen Abschluss · anerkannte Berufsausbildung · Meister/Techniker/Fachschule · Bachelor · Diplom/Master/Magister/Staatsexamen · Promotion
Bankverbindung
füllt die neue Person aus
Arbeitsvertrag
- IBAN(Pflichtangabe)
- Kontoinhaber, falls abweichend
Beschäftigung
füllst du aus
- Betriebsnummer(Pflichtangabe)
- Erster Arbeitstag(Pflichtangabe)
- Befristet bis
- Beschäftigungsart(Pflichtangabe)
- Vollzeit · Teilzeit · Minijob · kurzfristig · Ausbildung · Werkstudent · Praktikum
- Ausgeübte Tätigkeit(Pflichtangabe)
- Wochenstunden(Pflichtangabe)
- Vergütung brutto (Monat oder Stunde)(Pflichtangabe)
- Die Person ist(Pflichtangabe)
- Gehört als Statuskennzeichen in die Anmeldung (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 d und e SGB IV).
Pflichtangabe für Anmeldung oder Lohnsteuer
So füllst du die Vorlage richtig aus
- Trag Betriebsnummer, ersten Arbeitstag und Beschäftigungsart im Teil „Beschäftigung“ selbst ein, bevor du den Bogen weitergibst. Dann weiß die neue Person, worum es geht.
- Gib den Bogen vor dem ersten Arbeitstag heraus. In Branchen mit Sofortmeldung muss er am ersten Tag vollständig sein.
- Bitte darum, den Versicherungsnummernachweis (früher Sozialversicherungsausweis) und das Schreiben mit der Steuer-ID danebenzulegen. Die meisten Fehler sind Zahlendreher.
- Prüf Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und IBAN mit den Prüf-Tools, bevor der Bogen zum Steuerberater geht.
- Leg den unterschriebenen Bogen zu den Entgeltunterlagen und schick eine Kopie an deinen Steuerberater.
PDF, Druck oder Word: was passt?
| Format | Gut, wenn | Achte auf |
|---|---|---|
| Ausfüllbares PDF | die neue Person am Rechner ausfüllt | speichern statt nur im Browser ansehen |
| Druckfassung | auf Papier ausgefüllt wird | leserlich in Druckbuchstaben schreiben lassen |
| Word | du Felder ergänzen oder dein Logo einfügen willst | keine Pflichtfelder löschen |
Häufige Fragen
Ist die Vorlage wirklich kostenlos?
Ja. PDF, Druckfassung und Word-Datei lädst du ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse herunter und darfst sie im eigenen Betrieb so oft verwenden, wie du willst. Es gibt keine Testphase und keine Bezahlversion der Vorlage.
Kann ich die Vorlage an meinen Betrieb anpassen?
Ja, dafür ist die Word-Datei da. Du kannst Logo, Firmenname und eigene Fragen ergänzen, etwa zu Arbeitskleidung oder Führerschein. Lösche aber keine Felder aus den Teilen Person, Steuer und Sozialversicherung, sonst fehlt deinem Steuerberater etwas für die Anmeldung.
Darf die neue Person das PDF am Handy ausfüllen?
Das klappt mit manchen PDF-Apps, ist aber mühsam: kleine Felder, Zoomen, Speichern. Für das Handy ist der Online-Weg gedacht, bei dem jede Frage einzeln kommt und Tippfehler in den Nummern sofort auffallen. Am Ende bekommst du daraus ein fertiges PDF.
Ist die Vorlage für Minijob und Aushilfen geeignet?
Ja. Für Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Midijob, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikum, Rentner und Ferienjobs gibt es eigene Fassungen auf dieser Seite. Die Minijob-Fassung fragt zusätzlich nach Hauptbeschäftigung, weiteren Minijobs und der Befreiung von der Rentenversicherung, die kurzfristige nach allen Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr.
Welche Vorlage brauche ich für Bau, Gastronomie oder Reinigung?
Nimm die Branchenfassung. In Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung sowie Friseur und Kosmetik gilt die Sofortmeldung: Die Anmeldung muss spätestens bei Arbeitsaufnahme raus sein (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Der Bogen hat dafür das Meldedatum und den Hinweis, dass die neue Person bei der Arbeit einen Ausweis dabeihaben muss. Die Bau-Fassung fragt zusätzlich nach der SOKA-BAU-Nummer.
Wie lange bewahre ich den ausgefüllten Bogen auf?
Er gehört zu den Entgeltunterlagen und bleibt mindestens bis zum Ende des Kalenderjahres nach der nächsten Betriebsprüfung im Ordner (§ 28f Abs. 1 SGB IV). Für Angaben, die ins Lohnkonto einfließen, gelten sechs Jahre nach der letzten Lohnzahlung (§ 41 Abs. 1 EStG).
Quellen
- 01§ 8 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) · geprüft am 20.10.2026
- 02§ 39e Abs. 4 Satz 1 EStG · geprüft am 20.10.2026
- 03Art. 13 DSGVO · geprüft am 20.10.2026
- 04Art. 9 DSGVO · geprüft am 20.10.2026
- 05§ 28f Abs. 1 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
- 06§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV · geprüft am 20.10.2026
- 07§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
- 08§ 28a Abs. 4 SGB IV · geprüft am 20.10.2026