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Sozialversicherungsnummer prüfen

Stand · Rechtsangaben mit Quelle

Gib die Nummer ein. Die Prüfung läuft beim Tippen.

Die Nummer wird verschlüsselt an unseren Server in Deutschland übertragen, nur geprüft und weder gespeichert noch protokolliert.

Kurz beantwortet

Die Sozialversicherungsnummer, auch Rentenversicherungsnummer, hat zwölf Zeichen: Bereichsnummer, Geburtsdatum, Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens, Seriennummer und Prüfziffer. Die Prüfziffer wird nach § 2 VKVV mit festen Gewichten berechnet. Das Tool rechnet sie nach und gleicht auf Wunsch das Geburtsdatum ab, ohne etwas zu speichern. So fallen Zahlendreher vor der Anmeldung auf.

Das Wichtigste

  • Die Versicherungsnummer gehört in jede Meldung zur Sozialversicherung, soweit sie bekannt ist.

    § 28a Abs. 3 SGB IV
  • Sie besteht aus genau fünf Teilen. Weitere persönliche Merkmale darf sie nicht enthalten.

    § 147 Abs. 2 SGB VI
  • Eine Nummer wird nie berichtigt. Wurde ein falsches Geburtsdatum verwendet, wird sie gesperrt und die Person bekommt eine neue.

    § 3 Abs. 1 und 2 VKVV

So ist die Nummer aufgebaut

Aufbau
StelleBedeutung
1–2Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, der die Nummer vergeben hat
3–8Geburtsdatum als TTMMJJ
9Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens bei der Vergabe, Umlaute aufgelöst (Ö wird O)
10–11Seriennummer für alle mit gleichem Geburtsdatum und Buchstaben
12Prüfziffer

So wird geprüft

  1. Prüfe die Form: acht Ziffern, ein Buchstabe, drei Ziffern.
  2. Ersetze den Buchstaben durch seine Stelle im Alphabet, zweistellig (A = 01, M = 13, Z = 26). Es entstehen zwölf Ziffern ohne die Prüfziffer.
  3. Multipliziere sie der Reihe nach mit 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1.
  4. Ist ein Produkt zweistellig, nimm seine Quersumme. Addiere alles.
  5. Der Rest der Summe bei Division durch 10 ist die Prüfziffer. Sie muss der letzten Stelle entsprechen.

Rechenbeispiel

Beispielnummer 65 150590 M 518. Der Buchstabe M steht an 13. Stelle im Alphabet und wird zu 13.

Rechenbeispiel SV-Nummer prüfen
StelleZifferGewichtProduktQuersumme
162123
25155
31222
455257
50700
65155
792189
80100
91222
103133
1152101
121111

Summe der Quersummen 38, Rest bei Division durch 10: 8. Die letzte Stelle ist 8: Die Nummer ist richtig gebildet.

Wo die Nummer steht

Die Sozialversicherungsnummer steht auf dem Versicherungsnummernachweis (bis 2022: Sozialversicherungsausweis), auf Schreiben der Deutschen Rentenversicherung und auf früheren Lohnabrechnungen. Die Krankenkasse kann sie ebenfalls nennen. Auf der Gesundheitskarte steht eine andere Nummer.

Was in der Nummer steckt

Die Versicherungsnummer ist keine Zufallszahl. Nach § 147 SGB VI und § 2 VKVV lassen sich aus ihr der vergebende Träger, das Geburtsdatum, der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens und über die Seriennummer der Geschlechtseintrag bei der Vergabe ablesen. Mehr darf sie nicht enthalten.

Bereichsnummern der Rentenversicherungsträger (Anlage zur VKVV)
BereichsnummerTräger
02 bis 29Regionalträger, etwa 10 Hannover, 13 Rheinprovinz, 19 Hamburg, 25 Berlin
42 bis 69Deutsche Rentenversicherung Bund: 40 plus die Nummer des Gebiets, etwa 65 für Berlin
38, 39Knappschaft-Bahn-See für Bahn und Seefahrt
80, 81, 82, 89Knappschaft-Bahn-See nach Gebiet

Die Seriennummern 00 bis 49 werden für Männer vergeben, 50 bis 99 für Frauen und für Personen mit der Angabe „divers“ oder ohne Angabe zum Geschlecht. Die Seriennummer zeigt also nur den Eintrag zum Zeitpunkt der Vergabe. Das Tool prüft sie deshalb nicht gegen ein Geschlecht.

Wenn das Geburtsdatum nicht passt

In den Stellen 3 bis 8 steht normalerweise das Geburtsdatum. Weicht es vom Geburtsdatum im Bogen ab, ist fast immer eins von beiden falsch abgeschrieben. Zwei amtliche Ausnahmen gibt es:

  • Unbekanntes Geburtsdatum. Steht im Pass weder Tag noch Monat, bekommt die Nummer den Monat 00. Der Tag kann dann um 32 oder 64 erhöht sein. Bei Nummern von vor 2005 ist auch der Tag 00 möglich. Das Tool erkennt den Monat 00 und lässt den Abgleich dann weg.
  • Altes, falsches Geburtsdatum. Eine Nummer wird nie berichtigt. Wurde bei der Vergabe ein falsches Datum verwendet, wird sie gesperrt und die Person bekommt eine neue. Frag dann nach dem aktuellen Versicherungsnummernachweis.

Häufige Fehler beim Abschreiben

  • Krankenversichertennummer statt SV-Nummer. Die Nummer auf der Gesundheitskarte beginnt mit einem Buchstaben. Die Sozialversicherungsnummer hat ihren einzigen Buchstaben an neunter Stelle.
  • Buchstabe und Ziffer verwechselt. O statt 0 oder I statt 1: An Stelle 9 steht immer ein Buchstabe, an allen anderen Stellen nur Ziffern.
  • Neuer Name, neuer Buchstabe erwartet. Der Buchstabe ist der des Geburtsnamens bei der Vergabe. Nach einer Heirat ändert er sich nicht.
  • Nummer vom Familienmitglied abgeschrieben. Die Prüfziffer stimmt, das Geburtsdatum nicht. Dafür gibt es den Abgleich.
  • Feld leer, obwohl es eine Nummer gibt. Kein Drama: Fehlt sie in der Anmeldung, sucht die Rentenversicherung anhand von Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift die vorhandene Nummer und meldet sie zurück.

Was eine stimmige Prüfziffer nicht beweist

Das Tool rechnet, es fragt keine Datenbank ab. Eine stimmige Prüfziffer und ein passendes Geburtsdatum sagen nicht, dass die Nummer vergeben ist, dass sie nicht gesperrt wurde und dass sie zu genau dieser Person gehört. Das klärt die Krankenkasse über das Meldeverfahren, wenn dein Lohnbüro die Anmeldung abgibt.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Sozialversicherungsnummer?

Auf dem Versicherungsnummernachweis, den die Rentenversicherung bei der Vergabe schickt (bis 2022 hieß er Sozialversicherungsausweis), auf späteren Schreiben der Deutschen Rentenversicherung und auf alten Lohnabrechnungen. Ist nichts davon zur Hand, nennt sie dir deine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage.

Ist die Sozialversicherungsnummer dasselbe wie die Rentenversicherungsnummer?

Ja. Offiziell heißt sie Versicherungsnummer, im Alltag Sozialversicherungs- oder Rentenversicherungsnummer. Gemeint ist immer dieselbe zwölfstellige Nummer mit einem Buchstaben an neunter Stelle. Die Krankenversichertennummer auf der Gesundheitskarte ist eine andere Nummer.

Was bedeuten die ersten beiden Ziffern?

Sie sind die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, der die Nummer vergeben hat. 02 bis 29 stehen für die Regionalträger, 42 bis 69 für die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wer heute für dich zuständig ist, verrät die Bereichsnummer nicht: Die Nummer ändert sich nie, auch wenn der Träger wechselt.

Die neue Mitarbeiterin hat noch keine Sozialversicherungsnummer. Was tun?

Feld leer lassen und Geburtsname, Geburtsort und Anschrift vollständig eintragen. Damit vergibt die Rentenversicherung die Nummer über die erste Meldung, die dein Steuerberater oder deine Lohnabrechnung abgibt. Die neue Nummer kommt danach per Post.

Warum vergleicht das Tool die Nummer mit dem Geburtsdatum?

Weil die Stellen 3 bis 8 das Geburtsdatum als TTMMJJ enthalten. Eine Nummer kann eine stimmige Prüfziffer haben und trotzdem zu jemand anderem gehören, etwa wenn sie vom Ausweis eines Familienmitglieds abgeschrieben wurde. Der Abgleich fängt solche Verwechslungen ab.

Funktioniert das Tool auch für die österreichische Sozialversicherungsnummer?

Nein. Die österreichische Nummer hat zehn Ziffern und ein eigenes Prüfverfahren. Manche Prüf-Tools im Netz rechnen nur das österreichische Verfahren und taugen für eine deutsche Nummer nicht. Dieses Tool rechnet ausschließlich nach § 2 VKVV, also für die deutsche Versicherungsnummer.

Wird die Nummer gespeichert?

Nein. Nummer und Geburtsdatum werden verschlüsselt an unseren Server in Deutschland übertragen und dort nur geprüft. Weder das eine noch das andere wird gespeichert oder protokolliert. Zurück kommt nur das Ergebnis: Prüfziffer stimmt, Geburtsdatum passt oder nicht.

Bogen online ausfüllen lassen – dort fallen Tippfehler automatisch auf

Schick der neuen Person einen Link. Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und IBAN werden schon beim Tippen geprüft, du gibst den Bogen frei und schickst das PDF an deine Kanzlei. Kostenlos für bis zu 5 Bögen pro Betriebsnummer und Jahr.

Quellen

  1. 01§ 147 Abs. 2 SGB VI · geprüft am 24.10.2026
  2. 02§ 2 Abs. 1 bis 5 VKVV · geprüft am 24.10.2026
  3. 03§ 2 Abs. 6 VKVV · geprüft am 24.10.2026
  4. 04Anlage zu § 2 Abs. 2 VKVV · geprüft am 24.10.2026
  5. 05§ 3 Abs. 1 und 2 VKVV · geprüft am 24.10.2026
  6. 06Gemeinsames Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“, Ziffer 3.1.1.2 · geprüft am 24.10.2026
  7. 07Gemeinsames Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“, Ziffer 3.1.1.6 · geprüft am 24.10.2026
  8. 08§ 147 Abs. 4 SGB VI · geprüft am 24.10.2026
  9. 09§ 28a Abs. 3 SGB IV · geprüft am 20.10.2026
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